Pilotenausbildung

Alles über die Ausbildung zum Privatpiloten

Der Weg zum Pilotenschein

Ein Gespräch über den Weg zum Piloten mit unseren Mitarbeitern ist wohl am besten geeignet um alle Fragen umfassend zu beantworten. Durch einen “Schnupperflug“ auf unserem Ausbildungsflugzeug kann man sich überzeugen, ob einem eine Flugausbildung gefällt. Es besteht die Möglichkeit, den nationalen Schein für Flugzeuge bis zum maximalen Startgewicht von 750 kg oder, den nach europäischen Richtlinien bestimmten Schein zu erwerben.

Womit beginnt man? Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?

1. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und zudem muss ein Fliegerarzt vor Beginn der Ausbildung das OK aus gesundheitlicher Sicht geben.
Für Privatpiloten wird nur die Tauglichkeitsklasse II verlangt (Berufspiloten Klasse I)
Es ist ratsam, den Gang zum Fliegerarzt vor Beginn der Ausbildung zu tun, um Gewissheit zu haben, dass man die Ausbildung beginnen kann. Eine Liste mit den anerkannten Fliegerärzten aus Berlin und der Umgebung können Sie gerne bei uns erhalten.

2. Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages kann mit der theoretischen Ausbildung begonnen werden.
Die theoretische Ausbildung erfolgt in Gruppen am Abend (Ort und Zeit nach Absprache mit den Teilnehmern). Zu gesonderten Preisen kann auch Einzelunterricht vereinbart werden. Unterrichtet wird in 7 Fachgebieten gelehrt.

3. Wie fast überall im Leben sind auch Formalitäten zu erledigen.

Das neue Luftsicherheitsgesetz schreibt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vor, die bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist. Die Luftverkehrsgesetze schreiben vor, dass man u. a. erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort teilgenommen hat. und andere Unterlagen vorgelegt werden müssen.

4. Die praktische fliegerische Ausbildung wird in Abstimmung mit der theoretischen Ausbildung durchgeführt.
Der erste Alleinflug in der sogenannten Platzrunde, ist das erste Ziel. Es folgt die Ausbildung in Navigation im Überlandflug. Hier der Höhepunkt: Ein Alleinflug auf einer Flugstrecke von mindestens 270 km mit Landungen auf zwei verschiedenen Flugplätzen.
Vor Alleinüberlandflügen ist allerdings die theoretische Prüfung bei der Landesbehörde zu absolvieren und bei der Bundesnetzagentur ein Funksprechzeugnis zu erwerben. Dazwischen liegen die Ausbildung in Funknavigation und das Notfalltraining.

5. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der praktischen Prüfung durch einen von der Behörde bestellten Prüfer.

6. Der Privatpilotenschein kann durch zusätzliche Ausbildung erweitert werden, z. B. durch die Nachtflugqualifikation, oder sogar der Kunstflugberechtigung, letztlich bis zum Schein für Verkehrsflugzeugführer (ATPL) bzw. Berufspiloten. Weiterhin sind möglich für Sie die Wasserflugberechtigung oder ein Buschpilotentraining zu absolvieren. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeit das Gletscherfliegen in den Alpen zu erlernen.

Lizenz für Privatpiloten PPL(A) nach EASA-FCL

Unsere Cessna ist mit modernem Garmin 1000 Glascockpit ausgerüstet.


Flugausbildung

Umfasst mindestens 45 Flugstunden davon 10 Stunden im Alleinflug.

Die Flugausbildung wird ebenfalls durch die Ausbildung in der Führung des Flugzeuges nach Instrumenten und in der Anwendung von Funknavigationshilfen erweitert. Diese Lizenz berechtigt im nichtgewerblichen Luftverkehr tätig zu werden. Zu dieser Lizenz gehört mindestens eine Klassenberechtigung, z.B. die zum Führen von Landflugzeugen (ohne Gewichtsbegrenzung) mit Kolbentriebwerken, die von einem Piloten geflogen werden können.
Die theoretische Ausbildung wird um die Funknavigation und der Führung des Flugzeuges nach Instrumenten erweitert.
In den meisten europäischen Staaten wird nach dieser Richtlinie ausgebildet. Mit dieser Lizenz kann man daher auf Flugzeugen der Mitgliedsstaaten der EASA ohne weitere Prüfung fliegen.

Theoretische Ausbildung
Umfasst die Fachgebiete:
  • Luftrecht, Luftverkehrsvorschriften für Flüge nach Sichtflugregeln
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Technik, Luftfahrzeugkenntnisse
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen

  • Praktische Ausbildung
    Umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug
    • Flugvorbereitung
    • Platzrundenverfahren
    • Führen des Flugzeuges nach Sichtflugregeln
    • Grenzflugzustände im oberen und unteren Geschwindigkeitsbereich
    • Starts und Landungen bei Seitenwind
    • Starts und Landungen auf kurzen Pisten
    • Notverfahren einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
    • An- und Abflüge zu Flugplätzen mit Verkehrskontrolle (Verkehrsflughäfen)
    • Sprechfunkverkehr


    • Unsere Flugzeuge

      American Champion Citabria

      Das Modell Citabria von American Champion Aircraft ist für Kunstflug tauglich. Angetrieben wird es von einem 118PS Lycoming Motor, das besondere: die Citabria ist ein Spornradflugzeug.

      Cessna 172 SP

      Das Modell 172 ist das meistgebaute Flugzeugmuster weltweit. Unsere C172 SP mit 180PS ist mit dem modernen Garmin 1000 Glascockpit ausgestattet, dass keine Wünsche offen lässt.

      Cessna 150

      Unsere Cessna 150 macht sehr viel Spaß zu fliegen und steht zur Schulung und zum Chartern bereit.

      Fuji FA 200

      Die Fuji FA 200 war das erste ausschließlich in Japan entwickelte viersitzrige Leichtflugzeug und eignet sich perfekt für einen Ausflug beim Chartern oder zur Schulung.

      Piper Arrow PA28-201

      Bei dieser Piper handelt es sich um ein Tiefdecker in Ganzmetallbauweise mit einziehbarem Fahrwerk um das Flugzeug noch aerodynamischer zu machen. Sie ist zudem ein einmotoriges versitzriges Leichtflugzeug.